Ein Energieausweis bietet die Möglichkeit Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes zu erhalten. Durch das Kategorisieren von Gebäuden in vorgegebene Klassen besteht die Möglichkeit diese überschlägig vergleichbar zu machen. Käufer oder potenzielle Mieter sehen so überschlägig, welchen Energieverbrauch das Gebäude hat. Schon bei der Besichtigung besteht die Pflicht diesen mitzuführen und unaufgefordert Einblick zu gewähren. Diese Pflicht besteht nicht zu für Verkäufer und Makler, sondern auch für Vermieter bei Wohnungsbesichtigungen.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Varianten von Energieausweisen unterschieden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten und vom Baujahr des Gebäudes.
Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis wird das gesamte Gebäude in einem Ein-Zonen-Modell bilanziert und mithilfe einer Planungssoftware ein 3D-Modell erstellt. In die Beurteilung fließen bauliche Aspekte, wie Schichtaufbauten der Gebäudehülle, U-Werte von Bauteilen und durchgeführte Modernisierungen mit ein. Zudem wird die Heizungstechnik detailliert aufgenommen und im Programm verarbeitet.
Der Verbrauchsausweis dagegen wird mit dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre berechnet. Hierbei wird der abgelesene Verbrauch aller Wohneinheiten verarbeitet.
Welcher Energieausweis für welches Gebäude?
Neubau:
Bedarfsausweis:
Wie ist die Farbskala und das Ergebnis des Energieausweises zu interpretieren?
Aus den durchgeführten Berechnungen resultiert ein End- und Primärenergiebedarf des Gebäudes. Den verschiedenen Farben und Gebäudeklassen ist der Effizienzgrad des Gebäudes zu entnehmen. Grün steht in dem Fall für ein äußerst effizientes Gebäude. Im roten Bereich befinden sich oftmals alte, unsanierte Bauten. Im folgenden ein Überblick über die möglichen Effizienzklassen.
Aufgrund der unterschiedliche Berechnungsmethoden kommt es in der Regel zu größeren Abweichungen zwischen dem Ergebnis eines Bedarfs- und eines Verbrauchsausweises.